Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§1 Leistungsumfang

Die PeKo-Pharm GmbH unterstützt Auftraggeber bei der Personalrekrutierung von Arbeitnehmern in freiberuflichen Tätigkeiten, in Festanstellung, sowie Unternehmen bei Restrukturierungsprojekten und Arbeitnehmer bei Ihrem Bewerbungsmanagement.

§2 Honorarmodell

Das Vermittlungshonorar für die zu besetzende Position, berechnet sich aus einem im Vorfeld mit dem Auftraggeber vereinbarten Prozentsatz, welcher sich multipliziert auf das im Anstellungsvertrag fixierte Jahresbruttogehalt, zzgl. Boni die am Ende des ersten Jahres der Geschäftsbeziehung auf das vereinbarte Jahresgehalt berechnet werden.

Für Folgeaufträge zwischen Auftraggeber und der PeKo-Pharm erfolgt bereits im Vorfeld eine Neubewertung der Leistungsvergütung bzw. des Honorars für die PeKo-Pharm GmbH.

Mit Beauftragung der PeKo-Pharm, beträgt das Mindesthonorar 18.000.- € netto. Der von der PeKo-Pharm mit dem Auftraggeber vereinbarte Prozentsatz berechnet sich aus dem Bruttojahresgehalt, zzgl. die im Arbeitsvertrag des vermittelten Kandidaten definierte und fixierte Bonuszahlung. Sollte der durch die PeKo-Pharm GmbH vermittelte Kandidat am Jahresende keinen Bonus erhalten, erfolgt keine Geltendmachung durch den Auftrageber bzw. keine Rückerstattung durch die PeKo-Pharm.

Bei Restrukturierungsprojekten und Bewerber Management erfolgt im Vorfeld die Vereinbarung mit dem Auftraggeber über eine Netto-Tagessatzpauschale oder über ein Netto-Gesamthonorar im definierten Projektrahmen. Die o.g. Konditionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit keinen Kandidaten, weder für freiberufliche Projekte, noch für in Festanstellung der zu besetzenden Positionen, mit den von der PeKo-Pharm GmbH präsentierten Kandidaten innerhalb eines Jahres eigenständig einen Anstellungsvertrag zu schließen, ohne die PeKo-Pharm hier wie in oben genannter Honorarvereinbarung zu vergüten. Die PeKo-Pharm GmbH erlangt in vollem Umfang Anspruch auf das vereinbarte Vermittlungshonorar. Der Honoraranspruch entsteht auch dann gegenüber dem Auftraggeber, wenn der vorgeschlagene Kandidat ein Vertragsverhältnis mit einem verbundenen Unternehmen, zu dem eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht, eingeht.

Nach erfolgreichem Abschluss des Arbeitsvertrages besteht für den Auftraggeber innerhalb einer Woche eine Mitteilungs- und Nachweispflicht, unter Angabe der tatsächlichen Bruttojahresbezüge inklusive Boni, die PeKo-Pharm GmbH über das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vorgeschlagenem Kandidaten zu informieren, was in schriftlicher Form erfolgen muss. Boni sind rückwirkend seitens der PeKo-Pharm GmbH nicht zu erstatten.

§3 Spesen und sonstige Nebenkosten

Anfallende Spesen und sonstige Nebenkosten, die innerhalb des Vertragsverhältnis entstehen und über das übliche Maß hinausgehen, werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt. Reisekosten bzw. Spesen für Vorstellungsgespräche werden direkt zwischen vorgeschlagenem Kandidaten und dem Kunden abgerechnet.

§4 Gewährleistung

Die PeKo-Pharm GmbH erfüllt jeden erteilten Auftrag nach bestem Gewissen verbunden mit höchstem Anspruch an Arbeitsqualität und Einsatz. Die vertragliche Geschäftsbeziehung endet mit Rechnungsstellung seitens der PeKo-Pharm GmbH und beginnt erst wieder mit einem neuen Auftrag.

§5 Zahlungsziele

Das Honorar ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug vom Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

§6 Haftung

Die PeKo-Pharm übernimmt keinerlei Haftung für vermittelte Kandidaten in Festanstellung, noch für in freiberuflichen Projekten beschäftigten Interim Managern/ Freiberuflern.

Die Arbeitsvorgänge sowie Intervalle bei Restrukturierungsprojekten, sowie finale Ergebnisse werden in regelmäßigen Zeitintervallen mit dem Auftraggeber besprochen, wodurch die PeKo-Pharm GmbH von Schadensersatzleistungen somit freigesprochen wird.

§7 Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen sind von den beteiligten Parteien der jeweiligen Geschäftsbeziehung, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Mit erster Kontaktaufnahme sind sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen nur nach Rücksprache weiterverwendet werden.

§8 Sonstiges

Die erbrachten Leistungen im Sinne dieser AGB unterliegen Deutschem Recht.

Sollte eine Regelung der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Sämtliche zusätzliche Vereinbarungen bei jeglichen Geschäftsbeziehungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München Deutschland.